Ihr Termin

Termin vereinbaren

Damit unsere Patienten während der Behandlung nicht gestört werden,  vereinbaren Sie bitte Ihre Termine ausschließlich online, per Whattsapp oder telefonisch und kommen Sie nicht ohne Termin in die Praxis.
Um Ihre Behandlung zu planen  benötige ich eine Abbildung oder einen Scan Ihres Rezepts per Email, Whattsapp oder Fax.
Sie können auch Ihre Verordnung (mit Ihrer Telefonnummer) in meinen Briefkasten im Foyer werfen.

Rückrufservice

Sie haben eine Frage oder möchten wegen einer Terminabsprache kontaktiert werden?

Füllen Sie einfach kurz die Kontaktfelder aus und ich setze mich gerne zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Was ist die Summe aus 1 und 2?

Mitbringen und beachten

Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein großes und ein kleines Handtuch mit. Bei Fango-Behandlungen bitten wir Sie, zusätzlich ein großes Leintuch dabeizuhaben.

Zu Ihrem ersten Termin kommen Sie bitte etwas früher und legen Ihre aktuellen Befunde vor. Sie können diese auch vorab per Email zusenden.

Allgemeine Regelungen

  • Bitte beachten und respektieren Sie die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bzw. des Landkreises und der Stadt und halten Sie sich sonst an alle weiteren Hinweise und Verhaltensregeln, die in der Praxis gelten.
  • Betreten Sie die Praxis nicht, wenn Sie grippeähnliche Symptome (Kopfschmerzen, Fieber, Atemnot etc.) haben, in den letzten 14 Tagen aus einem Corona-Risikogebiet zurückgekehrt sind oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem COVID-19-Erkrankten hatten.
  • Desinfizieren Sie bitte Ihre Hände an den dafür vorgesehenen Spendern, sobald Sie die Praxis betreten haben.

Terminabsagen

Meine Praxis arbeitet im Bestellsystem, d.h. ich führe Behandlungen nur aufgrund fest vereinbarter Termine durch und halte einen mit Ihnen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei, sodass Ihnen kaum Wartezeiten entstehen. Sagen Sie daher Termine, die Sie nicht einhalten können, bitte unbedingt 24 Stunden vorher ab.

Termine am Wochenanfang oder nach Feiertagen müssen am vorigen Arbeitstag abgesagt werden.
Für Patienten, die nicht zur Behandlung erscheinen, bekomme ich keine Kompensationszahlung der Krankenkasse. In solch einer Situation muss ich Ihnen leider eine Ausfallgebühr in Höhe der Kosten der ausgefallenen Behandlung in Rechnung stellen.

Natürlich kann es vorkommen, dass Sie aus vielerlei Gründen einen Termin nicht rechtzeitig absagen können.
Planen Sie daher von vornherein einen Betrag für eventuelle Ausfälle ein.

Preise/Abrechnung

Preise für Krankenversicherte der Privatkassen und/oder Beihilfestellen:

Die Vergütungssätze gelten für alle privatärztlich verordneten physiotherapeutischen Heilmittel.

Die derzeit gültigen Vergütungssätze für die verschiedenen physiotherapeutischen Therapiemethoden sowie die Behandlungszeiten sind in der Honorarvereinbarung schriftlich festgelegt. Sie bekommen diese vor Behandlungsbeginn ausgehändigt, damit Sie schon im Vorfeld die Kostenübernahme durch Ihre Beihilfestelle und/oder private Krankenversicherung klären können.

Diese Honorarsätze gelten als vereinbart und sind durch den Patienten/Versicherten zu begleichen, unabhängig davon, ob eine Versicherung diese ganz, nicht oder nur teilweise erstattet.

Als Basissatz für die Kalkulation greift meine Preisliste für vorrangige Heilmittel (wie Krankengymnastik oder manuelle Therapie) auf die GKV-Preise (VdeK) zurück. Hinzu kommt ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt. Die vereinbarten Honorare werden auf Basis der Berechnung des 1,6 - 2,3 fachen VdeK-Satzes hochgerechnet.

Die von mir in Rechnung gestellten Preise für ergänzende Heilmittel (wie Naturfango, Traktionsbehandlung oder Elektrotherapie) sind nach rein betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können.

Die Behandlungskosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

 

 

 

Gesetzliche Krankenversicherung: Zuzahlungsbestimmungen

Die Vergütungen für Heilmittel rechne ich direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Gemäß den §§ 32, 43 c und 61 SGB V haben gesetzlich Versicherte Zuzahlungen für kassenärztlich verordnete Heilmittel zu tragen, sofern keine Befreiung von dieser Zuzahlungspflicht besteht.

Diese Zuzahlungsbestimmungen sind vom Gesetzgeber festgelegt und gelten daher in allen Physiotherapie-Praxen gleichermaßen. Die gesamte Zuzahlung ist am Tag der ersten Behandlung fällig. Für die geleisteten Zuzahlungen erhalten Sie von mir eine Quittung. Sollte die Behandlung abgebrochen werden, wird der zu viel bezahlte Zuzahlungsbetrag umgehend zurückerstattet. Die Zuzahlung setzt sich aus einer Pauschale von 10,– Euro, die pro Rezept (Rezeptgebühr) geleistet werden muss, und einer 10%-igen Eigenbeteiligung an den Kosten für die Behandlung zusammen.

Beispiel: Eine Verordnung über 6 x Manuelle Therapie
Gesamtzuzahlung: 29,26 Euro (für alle sechs Behandlungen zusammen)
Die Zuzahlung des Rezeptwertes kann je nach verschriebener Behandlungsart und Krankenkasse variieren. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von Zuzahlungen befreit, sogar wenn sie ein Einkommen haben. Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sind keine Zuzahlungen zu leisten.